BAFA-Förderung für E-Commerce-Beratung
Kurz: Über das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows bezuschusst das BAFA Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen mit 50% des Honorars, maximal 1.750 €. In den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier sind es bis zu 80%, maximal 2.800 €. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden, gefördert wird nur die Beratung und nicht die Umsetzung. Und die Beratung muss für sich allein einen Nutzen haben, sie darf keine Vorstufe zu einem Folgeauftrag beim selben Berater sein.
Die Fördersätze
| Region | Satz | Höchstbetrag | Am Beispiel |
|---|---|---|---|
| Regelfall: alte Bundesländer, Berlin und Region Leipzig | 50% | max. 1.750 € | Beim 3.500-€-Workshop bleiben 1.750 € Eigenanteil. |
| Neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig sowie die Regionen Lüneburg und Trier | 80% | max. 2.800 € | Beim 3.500-€-Workshop bleiben 700 € Eigenanteil. |
Der Ablauf in sechs Schritten
01 Förderfähigkeit prüfen
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen. Ausschlusskriterien sind unter anderem zu viele Beschäftigte oder ein zu hoher Jahresumsatz. Diese Prüfung steht am Anfang, nicht am Ende.
02 Antrag stellen, vor der Beratung
Der Antrag geht vom Unternehmen aus, nicht vom Berater. Ich unterstütze Sie vollständig dabei, einreichen müssen Sie ihn selbst. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt sein.
03 Bewilligung abwarten
Erst wenn die Bewilligung vorliegt, startet die Beratung. Wer vorher anfängt, riskiert die Förderung. Eine Zusage über die Dauer des Verfahrens gibt niemand seriös ab, das entscheidet die Behörde.
04 Beratung durchführen
Die Beratung läuft wie vereinbart, im Fall des Workshops an einem Tag. Der Berater muss beim BAFA gelistet sein, das bin ich.
05 Honorar zahlen und Verwendungsnachweis einreichen
Sie zahlen das volle Honorar und reichen anschließend den Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Rechnung ein. Das ist der Grund, warum die Rechnung tatsächlich beglichen sein muss.
06 Zuschuss erhalten
Nach Prüfung zahlt das BAFA den bewilligten Zuschuss direkt an Ihr Unternehmen aus. Der Zuschuss geht also an Sie, nicht an mich.
Beratung ja, Umsetzung nein
Diese Grenze ist der Kern des Programms und wird oft missverstanden. Förderfähig ist die Beratungsleistung: die Analyse Ihres Ist-Zustands, die Bewertung von Optionen, die Empfehlung und deren Dokumentation. In meinem Fall ist das der Workshop-Tag samt Report mit Roadmap und Anforderungen.
Nicht förderfähig ist alles, was danach an Umsetzung folgt: Programmierung, eine Migration, Designarbeiten oder laufende Betreuung. Diese Leistungen können auf die Beratung folgen, müssen aber getrennt beauftragt und bezahlt werden.
Genau deshalb ist die Beratung auch ergebnisoffen: Wenn die Analyse zeigt, dass sich ein Projekt nicht lohnt, steht das im Report. Eine Beratung, deren Ergebnis vorher feststeht, wäre keine Beratung.
Die Beratung muss für sich allein funktionieren
Das ist die Bedingung, die am häufigsten übersehen wird: Eine geförderte Beratung muss ein in sich geschlossenes Produkt mit eigenem Mehrwert sein. Sie darf nicht so angelegt sein, dass sie nur dann etwas wert ist, wenn danach die Umsetzung beim selben Berater beauftragt wird. Beratung als verkappte Akquise ist im Programm nicht zulässig, und das aus gutem Grund.
In der Praxis heißt das für mich: Was Sie am Ende bekommen, muss ohne mich verwertbar sein. Deshalb enthält der Report neben Analyse und priorisierter Roadmap ein Set an User Stories, das jede technische Anforderung so beschreibt, dass ein Entwickler direkt damit arbeiten kann.
Ob Sie danach mit Ihrer bestehenden Agentur weitermachen, einen anderen Dienstleister beauftragen oder intern umsetzen, ist Ihre Entscheidung. Die Beratung hat sich in allen drei Fällen gelohnt, denn Sie halten den Plan in der Hand. Dass ich die Umsetzung auch übernehmen kann, ist ein Angebot und keine Voraussetzung.
Maßgeblich ist die jeweils gültige Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows des Bundesministeriums für Wirtschaft, veröffentlicht beim BAFA. Diese Seite gibt den Stand August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Beratung?
Im Regelfall 50% des Beratungshonorars, maximal 1.750 €. In den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier sind es bis zu 80%, maximal 2.800 €. Beim Workshop für 3.500 € netto bedeutet das einen Eigenanteil von 1.750 € beziehungsweise 700 €.
Wird die Umsetzung auch gefördert?
Nein. Gefördert wird ausschließlich die Beratung, also Analyse, Konzept und Empfehlung. Die technische Umsetzung, etwa eine Migration oder Programmierarbeit, ist keine Beratungsleistung und damit nicht förderfähig. Diese Trennung ist eine Bedingung des Programms und kein Verhandlungsspielraum.
Muss ich die Umsetzung anschließend beim selben Berater beauftragen?
Nein, und genau das wäre sogar förderschädlich. Eine geförderte Beratung muss ein in sich geschlossenes Produkt mit eigenem Mehrwert sein und darf nicht nur als Vorstufe zum eigenen Folgeauftrag dienen. Deshalb übergebe ich die Ergebnisse so, dass Sie damit ohne mich weiterarbeiten können: Roadmap plus User Stories, mit denen Ihre Agentur, ein anderer Dienstleister oder Ihre eigenen Entwickler umsetzen können.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der Beratung. Wer erst berät und dann beantragt, bekommt keine Förderung. Aus demselben Grund starte ich einen geförderten Workshop erst, wenn die Bewilligung vorliegt.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Das entscheidet die Behörde, und seriöse Zusagen dazu gibt es nicht. Planen Sie den Antrag deshalb mit zeitlichem Vorlauf ein, statt ihn an einen bereits gesetzten Workshop-Termin zu koppeln.
Wer stellt den Antrag, ich oder der Berater?
Sie als Unternehmen. Ich kann Sie vollständig dabei unterstützen, Unterlagen vorbereiten und Fragen klären, aber der Antrag läuft formal über Sie. Der Berater muss lediglich beim BAFA gelistet sein.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Das Programm begrenzt die Zahl der geförderten Beratungen je Unternehmen. Wie viele davon Sie bereits ausgeschöpft haben, klären Sie am besten direkt beim BAFA, bevor Sie planen.
Bekomme ich den Zuschuss ausgezahlt oder verrechnet?
Ausgezahlt. Sie zahlen das Honorar zunächst vollständig, reichen den Verwendungsnachweis ein und erhalten den bewilligten Zuschuss anschließend direkt vom BAFA. Eine Verrechnung über den Berater gibt es nicht.
In 30 Sekunden wissen Sie, ob Ihr Unternehmen die Kriterien erfüllt. Danach besprechen wir, ob sich ein geförderter Workshop bei Ihnen lohnt.